Gemeinsame Stellungnahme zum Pflichtangebot und Ergänzung
Die Goldbach Ost GmbH mit Sitz in München hat am 16. September 2008 die Kontrolle im Sinne des § 29 Absatz 2 WpÜG über die ARBOmedia AG erlangt. Nach § 35 Absatz 2 WpÜG ist die Goldbach Ost GmbH verpflichtet, allen Aktionären der ARBOmedia AG ein Angebot zu unterbreiten, ihre Aktien der ARBOmedia AG zu erwerben. Das Pflichtangebot der Goldbach Ost GmbH, das am 23. Oktober 2008 veröffentlicht wurde, ist unter http://www.goldbach-ost.com abrufbar.
Vorstand und Aufsichtsrat der ARBOmedia AG haben am 3. November eine Gemeinsame Stellungnahme gemäß §§ 39, 27 Absatz 1 und 3 WpÜG zum Pflichtangebot der Goldbach Ost GmbH abgegeben.
Gemeinsame Stellungnahme
Vorstand und Aufsichtsrat der ARBOmedia AG haben am 11. November die Gemeinsame Stellungnahme ergänzt.
Ergänzung zur Gemeinsamen Stellungnahme